Donnerstag, 28 März 2024

Notruf: 122 Feuerwehr | 133 Polizei | 144 Rettung

Brandbekämpfung

Regeln für die Brandbekämpfung

Türen und Fenster des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmittel vorgenommen werden kann. Beim Vorgehen in den Brandraum die Fenster im Stiegenhaus und gegebenenfalls in den vor dem Brandraum liegenden Räumen öffnen, damit die aus dem Brandraum strömenden Rauchgase ungehindert ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verqualmt wird. Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen. Achtung: Gefahr durch Stichflammen!

In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an den Brand heranarbeiten, dass dieser mit dem Löschstrahl sicher getroffen werden kann. Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr. Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten! Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand gesehen werden kann! Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder sichtbar werden. Immer Deckung nehmen! Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten! Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen! Achten, dass Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird! In stark verqualmte Räume darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgedrungen werden! 


Verhinderung der Brandausbreitung

Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen. Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Brandraum entfernen. Wichtig: Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften! Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus. Klima- und Lüftungsanlagen abstellen, Brandschutzklappen schließen. Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren. Behälter mit verdichteten oder brennbaren Gasen rechtzeitig ins Freie bringen, Voraussetzung ist, dass die erhitzte Oberfläche noch mit bloßen Händen befühlt werden kann. Umgebung beobachten: Bei Funkenflug und Flugfeuer in gefährdeten Objekten sämtliche Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen. Bei Gefährdung durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdete Bereiche nass halten. 


Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes

Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen
Einfahrten und Eingänge öffnen
Rettungs- und Angriffswege freimachen
Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über: – Lage des Brandherdes
– Eventuell vermisste Personen
– Eventuell noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen)
– Besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien)
– Bedrohte Tiere
– Besondere Sachwerte Feuerwehr einweisen: – Steigleitungseinspeisungen
– Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten)
– sonstige Wasserentnahmestellen. Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen! Selbstschutzhelfer haben vor allem wichtige Orts- und Personenkenntnisse! 


Maßnahmen nach dem Brand

Vom Brand betroffene Räume nicht betreten. Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen, sollen dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben auch dem Vorgesetzten oder Brandschutzbeauftragten bekannt gegeben werden. Benützte Handfeuerlöscher erst nach Instandsetzung und Wiederbefüllung an ihren Standort zurückbringen.